Abschlussprüfung

Abschluss

Wer in den Pflichtfächern jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht, erhält ein Abschlusszeugnis für den erfolgreichen Besuch der Schule.

 

Teilnahme an der Schulfremdenprüfung des Berufskollegs für Sozialpädagogik

Wer die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen erfolgreich besucht hat, kann an der Schulfremdenprüfung des zweijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik teilnehmen.

Voraussetzungen:

  • Die erfüllung der Aufnahmebedingungen für die Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen - Schwerpunkt Soziapädagogik - Schulfremdenprüfung Erzieherin
  • Mindestens 3 Monate Tätigkeit (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer sozialpädagogischen Fachkraft


Auf die bestandene schulische Abschlussprüfung folgt ein einjähriges durch die Schule begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum). Das Berufspraktikum ist in einer sozialpädagogischen Einrichtung, das dem Berufsfeld einer Erzieherin/eines Erziehers entspricht (z. B. Hort, Tageseinrichtung für Kinder) unter Anleitung einer Fachkraft abzuleisten. Das Berufspraktikum schließt mit einem Kolloquium ab.

Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte/r Erzieher/in". 

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