• schriftliche Prüfung in
    • Deutsch
    • Englisch
    • Mathematik
    • Biologie mit Gesundheitslehre
  • mündliche Prüfung
  • Zusatzprüfung Assistent im Gesundheits- und Pflegebereich in
    • Wirtschaft und Recht
    • fachpraktische Prüfung

 

Berechtigungen

Fachhochschulreife:

Berechtigung zum Studium an allen Fachhochschulen in Baden-Württemberg. Bei Vorliegen einer Berufsausbildung, einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufstätigkeit oder eines einschlägigen, durch die Schule zu genehmigenden halbjährigen Praktikums kann die bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife erteilt werden.

Nach erfolgreichem Ablegen der Zusatzprüfung wird die Berufsbezeichnung "Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen" verliehen.

 

  • das Abschlusszeugnis des Berufskollegs Gesundheit und Pflege I
    mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Biologie mit Gesundheitslehre, Deutsch, Mathematik und Englisch

Pflichtfächer

 


Religion 1
Deutsch 3
Englisch 3
Mathematik 4
Geschichte/Gemeinschaftskunde 1
Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung 5
Biologie mit Gesundheitslehre 4
Pflege 2
Ernährungslehrer mit Diätetik 2
Pflegeübungen und -dokumentation 5
Projektarbeit 2

Wahlbereich*

Zusatzunterricht zum Erwerb des Assistenten im Gesundheits- und Sozialwesen

 

Wirtschaft und Recht II 2

Zusatzunterricht zum Quereinstieg in die SO

Pädagogik 2

* Zur Erteilung des Zusatzunterrichts muss eine Mindesschülerzahl erreicht werden.

Die Stundentafel wird ergänzt durch weitere außerunterrichtliche Pflichtveranstaltungen.

Das 1. Schulhalbjahr ist ein Probehalbjahr.

Für AbsolventInnen mit mittlerem Bildungsabschluss nach erfolgreichen Abschluss des Berufskolleg für Gesundheit und Pflege I

Dauer: 1 Jahr

Ziele des einjährigen Berufskolleg für Gesundheit und Pflege II (1BK2P)

  • Vermittlung von Kenntnissen in Gesundheit und Pflege sowie spezifischen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Kompetenzen, die zum betriebswirtschaftlichen Handeln im Gesundheits- und Pflegebereich befähigen
  • Anwendung der Kenntnisse in der Verwaltung von Altenheimen, Krankenkassen, Rehabilitationseinrichtungen (Planung und Organisation im Bereich Beschaffung und Logistik, Pflegesatzverhandlungen, u.v.m.)
  • Der Bildungsgang endet mit dem Erwerb der Fachhochschulreife. Dieser berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Baden-Württemberg.
  • Durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung besteht die Möglichkeit des Abschlusses zum/zur "Assistenten/Assistentin im Gesundheits- und Sozialwesen".

 

SchiefertafelAufnahmePrüfungLink zu Study-plus

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.