Wer in den Pflichtfächern jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht, erhält ein Abschlusszeugnis für den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen. Für die Teilnahme am Ergänzungsangebot der Fachschule für Landwirtschaft erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung.

Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Hauswirtschafter/in"

Wer die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung für Prüfungsbewerber ohne Berufsausbildungsvertrag (§45 Berufsbildungsgesetz) erfüllt, kann an der Berufsabschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Hauswirtschafter/in" teilnehmen.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 4,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich.

    Als hauptberufliche Tätigkeit werden anerkannt:
    • hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer/in in der Hauswirtschaft
    • Führung eines eigenen Mehrpersonenhaushalts (Vollzeit-Hausfrau)
    • Führung eines Mehrpersonenhaushalts bei gleichzeitiger Berufstätigkeit von höchstens 21 Stunden pro Woche
  • 400 Stunden hauswirtschaftliche Berufpraxis in einem Großhaushalt/hauswirtschaftlichen Dienstleitungsbetrieb (innerhalb der 4,5 Jahre Tätigkeit)
    (siehe gesondertes Merkblatt)


Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet das Regierungsprädidium Tübingen als zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Hauswirtschaft.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält die Berufsbezeichnung: "Hauswirtschafter/in". 

  • Der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss.
  • Eine mehrjährige hauswirtschaftliche Vorbildung*,  z.B. Familie, Großhaushalt.
  • Interessenten wollen sich bitte mit der Schule in Verbindung setzen.


*Auf die Voraussetzungen zur Zulassung zur Berufsabschlussprüfung wird hingewiesen.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen abzugeben:

  1. ein Aufnahmeantrag
  2. eine beglaubigte Fotokopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder eines gleichwertigen Abschlusses
  3. ein tabellarischer Lebenslauf
  4. ein Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit.


Bitte reichen Sie die Zeugnisse und alle oben genannten amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt. Die Anmeldezeit beginnt am 1. Januar für das folgende Schuljahr.

 

Berufsabschluss: Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in

Ein gemeinsames Angebot des Geschäftsbereichs Landwirtschaft und der Anna-Haag-Schule Backnang.

Angesprochen sind

  • Frauen, die im Bereich der Hauswirtschaft ihre Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern wollen
  • Frauen, die mit einem außerlandwirtschaftlichen Beruf in einen landwirtschaftlichen Betrieb eingeheiratet haben oder einheiraten möchten
  • Frauen, die für den Wiedereinstieg ins Berufsleben die Berufsabschlussprüfung zur staatlich geprüften Hauswirtschafterin machen möchten (nach § 45 Berufsbildungsgesetz)

Lehrgangsziel:

  • Fertigkeiten in allen praktischen Bereichen der Hauswirtschaft
    • Nahrungszubereitung
    • Textilverarbeitung
    • Haushaltstechnik
    • Hausgartenbau
  • Fertigkeiten in der Haushaltsorganisation
    • Verflechtung von Haushalt und Betrieb
  • Einsicht in die geldwirtschaftliche Situation von Haushalt und Betrieb
  • Überblick über Gesichtspunkte beim Bauen
  • Kenntnis der wesentlichen Bestimmungen des privaten Rechts
  • Fertigkeit der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Schule in Verbindung. Für Informationen über die Prüfungsbedingungen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Tübingen.

 

AufnahmePrüfung

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