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Abschlussprüfung

Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:

  • schriftliche Prüfung in
    • Deutsch
    • Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
    • Unterstützung der Sprachentwicklung
  • mündliche Prüfung

Am Ende des Berufspraktikums:

  •  erziehungspraktische Prüfung

 

Berechtigungen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in"

verliehen.

Beim Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts kann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden.

Aufnahme in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik

Staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen mit Realschulabschluss können direkt in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik aufgenommen werden.

Das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik vermittelt die Ausbildung zum/zur "staatlich anerkannten Erzieher/in". 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
    • Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
    • Deutsch mindestens befriedigend
  • Der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

Stundentafel 2BFHK

  1. Schuljahr
2. Schuljahr

Pflichtbereich

29

29


Fächer

   

Religionslehre 2 2
Deutsch 3 2
Gemeinschaftskunde 1 1
Englisch 1 1

Handlungsfelder

   

Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren 4 4
Förderung der körperlichen Entwicklung und Gesunderhaltung 5 5
Anregung der Sinne und kreativer Ausdrucksmöglichkeiten 4 3
Unterstützung der Sprachentwicklung 2 3
Unterstützung der kognitiven Entwicklung 2 3
Unterstützung der emotional-sozialen Entwicklung 2 2
Berufspraktisches Handeln 4 4

Wahlpflichtbereich

2

2


Wahlbereich*

2

2


*Das Wahlfachangbot richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Lehrerstunden.

Das 1. Schulhalbjahr ist ein Probehalbjahr.

Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege

Für AbsolventInnen der Hauptschule

Dauer: 2 Jahre schulische Ausbildung, 1 Jahr Berufspraktikum

Ziele der zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege (2BFHK)

  • Vermittlung von grundlegenden und vertiefenden Kenntnissen und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung von Kindern bis zu ca. 10 Jahren
  • evtl. Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses

Dieser Bildungsgang endet mit der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Kinderpflegerin/anerkannter Kinderpfleger"

 

Aufnahmevoraussetzung:

  • Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
  • Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
  • in Deutsch mindestens "befriedigend"

 

SchiefertafelAufnahmePrüfung

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