Abschlussprüfung

Prüfung am Ende der schulischen Ausbildung:

  • schriftliche Prüfung in
    • Deutsch
    • Berufliches Handeln theoretisch und methodisch fundieren
    • Unterstützung der Sprachentwicklung
  • mündliche Prüfung

Am Ende des Berufspraktikums:

  •  erziehungspraktische Prüfung

 

Berechtigungen

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in"

verliehen.

Beim Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts kann ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand zuerkannt werden.

Aufnahme in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik

Staatlich anerkannte Kinderpfleger/innen mit Realschulabschluss können direkt in das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik aufgenommen werden.

Das Berufskolleg (Fachschule) für Sozialpädagogik vermittelt die Ausbildung zum/zur "staatlich anerkannten Erzieher/in". 

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.