Abschlussprüfung

Wer in den Pflichtfächern jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht, erhält ein Abschlusszeugnis für den erfolgreichen Besuch der Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen. Für die Teilnahme am Ergänzungsangebot der Fachschule für Landwirtschaft erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung.

Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Hauswirtschafter/in"

Wer die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung für Prüfungsbewerber ohne Berufsausbildungsvertrag (§45 Berufsbildungsgesetz) erfüllt, kann an der Berufsabschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf "Hauswirtschafter/in" teilnehmen.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 4,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich.

    Als hauptberufliche Tätigkeit werden anerkannt:
    • hauptberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer/in in der Hauswirtschaft
    • Führung eines eigenen Mehrpersonenhaushalts (Vollzeit-Hausfrau)
    • Führung eines Mehrpersonenhaushalts bei gleichzeitiger Berufstätigkeit von höchstens 21 Stunden pro Woche
  • 400 Stunden hauswirtschaftliche Berufpraxis in einem Großhaushalt/hauswirtschaftlichen Dienstleitungsbetrieb (innerhalb der 4,5 Jahre Tätigkeit)
    (siehe gesondertes Merkblatt)


Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet das Regierungsprädidium Tübingen als zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Hauswirtschaft.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält die Berufsbezeichnung: "Hauswirtschafter/in". 

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