Aufnahmevoraussetzungen

Praxisvertrag mit einer geeigneten pädagogischen Ausbildungsstätte und

Möglichkeit I

Mittlerer Bildungsabschluss und
- Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten/Praktikantinnen
oder
- Abschluss als Kinderpfleger/-in/gleichwertige Qualifizierung
oder
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (auch als BUFDI, FSJ)

Möglichkeit II

Mittlerer Bildungsabschluss und
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich/eine entsprechende Vollzeitschule
oder
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich/eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde
oder
- eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als qualifizierte Tagesmutter mit mehreren Kindern
oder
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung
oder
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens 3 Jahren
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Möglichkeit III

Fachhochschulreife/schulischer Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasium der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaften
oder
Hochschulreife
und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung

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