Abschlussprüfung

Die Schülerinnen weisen nach, dass sie die geforderten fachtheoretischen Kenntnisse und fachpraktischen Fertigkeiten für den Eintritt in eine Berufsausbildung besitzen.

Die Prüfung besteht aus

  • einer schriftlichen Prüfung in Berufsfachlicher Kompetenz,
  • einer praktischen Prüfung in einem Berufsfeld
    nach Wahl der Schülerin,
  • einer mündlichen Prüfung.


Durch eine Zusatzprüfung in Mathematik/Fachrechnen, Deutsch und gegebenenfalls Englisch kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden.

 

Berechtigungen

  • Der erfolgreiche Besuch der Schule befreit von der dreijährigen Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungverhältnis eingegangen wird.
  • Das Vorqualifizierungsjahr bereitet auf verschiedene Berufswege im hauswirtschaftlichen, sozialpflegerischen und ggf. kaufmännischen Bereich vor. Dadurch ist es leichter möglich, einen entsprechenden Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag abzuschließen.
  • Bei besonderer Eignung ist der Besuch weiterführender beruflicher Vollzeitschulen möglich.

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