• schriftliche Prüfung
    in Deutsch, Englisch, Mathematik, Berufsfachliche Kompetenz
  • praktische Prüfung
    in Berufspraktische Kompetenz
  • mündliche Prüfung


Nach bestandener Prüfung erhalten die Schülerinnen und Schüler das Zeugnis der Fachschulreife (Mittlere Reife).

 

Berechtigungen

  • Das Zeugnis der Fachschulreife eröffnet den Zugang zu allen Berufsausbildungen, welche die mittlere Reife voraussetzen. Dies gilt z. B. für hauswirtschaftliche und sozialpädagogische Berufe, wie Erzieherin/Erzieher, Krankenschwester, Assistentenberufe (med.-techn./chem.-techn./phys.-techn. Assistent/in, Assistent/in in hausw. Betrieben, Diätassistent/in, Fachlehrer/in)
  • Der erfolgreiche Besuch der Hauswirtschaftlich-pflegerischen Berufsfachschule Profil Hauswirtschaft und Ernährung kann zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit in hauswirtschaftlichen Berufen führen.
  • Der erfolgreiche Schulbesuch befreit von der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.
  • Berufskolleg für Ernährung und Hauswirtschaft II
    Absolventen der Hauswirtschaftlich-pflegerischen Berufsfachschule Profil Hauswirtschaft und Ernährung können direkt in das BK Ernährung und Hauswirtschaft II aufgenommen werden, ohne das Berufskolleg I zu besuchen, sofern sie Kenntnisse in Textverarbeitung auf dem Niveau des BK I nachweisen können (dies ist durch 1jährigen 2stündigen Unterricht im Wahlpflichtbereich erfüllt). Das 2BKH vermittelt die Ausbildung zur/zum "Assistent/in in hauswirtschaftlichen Betrieben", sowie ggf. durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung die Fachhochschulreife.

    Standort: Hedwig-Dohm-Schule Stuttgart
    Auf dem 2BKH baut die Ausbildung zur/zum "staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter/in" auf.
  • Bei Erreichen eines bestimmten Notendurchschnittes ist der Besuch eines beruflichen Gymnasiums (z. B. der sozialwissenschaftlichen Richtung - SG) möglich. Das berufliche Gymnasium führt zum Abitur (allgemeine Hochschulreife).
  • Hauptschulabschluss oder Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres
  • oder Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 der Werkrealschule, der Realschule oder des Gymnasiums (G9) oder in die Klasse 9 des Gymnasiums (G8)
  • Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums (G9) oder der Klasse 8 des Gymnasiums (G8), wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note mangelhaft erteilt sein darf
  • der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

Sofern nach Aufnahme aller Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, noch nicht alle Plätze an der Schule besetzt sind, können außerdem Bewerber mit dem Versetzungszeugnis in die Klasse 9 der Werkreal- oder Hauptschule aufgenommen werden, wenn im Versetzungszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik jeweils mindestens die Note befriedigend erzielt wurde.

Schuljahr 1 Schuljahr 2

Allgemeiner Bereich

17

17


Religion 2 1
Deutsch 3 2
Englisch 3 4
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 2
Mathematik 3 4
Sport 2 2
Chemie 2

Profilbereich

11

11


Berufsfachliche Kompetenz  5  5
Wirtschaftslehre
Erziehungslehre
Ernährungslehre
Berufspraktische Kompetenz

 

 


Nahrungszubereitung, Textilarbeit,
Werken, Reinigung
6
Projektkompetenz

Wahlpflichtbereich*)

4

4


Betriebspraktikum
Ergänzender Fachunterricht
Berufliches Vertiefungsfach
Stützunterricht

*) nach Wahl der Schule

Das 1. Halbjahr ist ein Probehalbjahr.

 

Für AbsolventInnen der Hauptschule

Dauer: 2 Jahre

Profil: Hauswirtschaft und Ernährung

Ziele der Zweijährigen Berufsfachschule hauswirtschaftlich-pflegerischer Bereich (2BFH)

  • mittlerer Bildungsabschluss (Fachschulreife)
  • Vermittlung von Grundkenntnissen in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Pflege
  • Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr der Arzt-, Zahnarzt oder Tierarzthelferin

 

Aufnahmevoraussetzung:

  • Durchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 4,0
  • in höchstens einem Fach die Note mangelhaft

 

SchiefertafelAufnahmePrüfung

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