Abschluss

Wer in den Pflichtfächern jeweils mindestens die Note "ausreichend" erreicht, erhält ein Abschlusszeugnis für den erfolgreichen Besuch der Schule.

 

Teilnahme an der Schulfremdenprüfung der Berufsfachschule für Kinderpflege

Wer die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen erfolgreich besucht hat, kann an der Schulfremdenprüfung der zweijährigen Berufsfachschule für Kinderpflege teilnehmen.

Voraussetzungen:

  • Der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres oder ein gleichwertiger Abschluss.
    • Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
    • Deutsch mindestens "befriedigend"
      (in begründeten Fällen kann auch ein später erworbenes Zeugnis berücksichtigt werden)
  • Mindestens 6 Monate Tätigkeit (Vollzeit) in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft


Nach bestandener schulischer Abschlussprüfung ist ein einjähriges Berufspraktikum abzuleisten. Dieses schließt mit einer erziehungspraktischen Prüfung ab.

Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in". 

  • Der Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahres oder ein gleichwertiger Abschluss
    • Notendurchschnitt aller Fächer mindestens 3,0
    • Deutsch: Mindestnote "befriedigend"
Der Schulleiter kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen (z. B. ein später erworbenes Zeugnis berücksichtigen).**
  • Eine dreijährige hauswirtschaftlich-sozialpädagogische Vorbildung, z. B, Familie, Kindergarten.


** Auf die Voraussetzungen zur Zulassung zur Schulfremdenprüfung wird hingewiesen.

Interessenten wollen sich bitte mit der Schule in Verbindung setzen.

 

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen abzugeben:

  1. ein Aufnahmeantrag
  2. eine beglaubigte Fotokopie des Hauptschulabschlusszeugnisses oder eines gleichwertigen Abschlusses
  3. ein tabellarischer Lebenslauf
  4. ein Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit.


Bitte reichen Sie die Zeugnisse und alle oben genannte amtlichen Bescheinigungen nur als beglaubigte Kopie ein, da eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht erfolgt. Die Anmeldezeit beginnt am 1. Januar.

Berufsabschluss: Staatlich anerkannte Kinderpflegerin

Sie wendet sich an Frauen, die ohne qualifizierten Berufsabschluss in Kindergärten, Kindertagheimen oder anderen Bereichen der Kinderbetreuung tätig sind. Die Ausbildung in dieser Schulart, verbunden mit einer einschlägigen Berufspraxis, eröffnet die Möglichkeit der Beschäftigung als Kinderpflegerin.

Daran anschließen kann sich die Weiterqualifikation als Erzieherin, sofern ein mittlerer Bildungsabschluss nachgewiesen werden kann.

Damit Familie und Schule in Einklang gebracht werden können, findet die zweijährige Ausbildung mit ca. 10 Stunden in Teilzeitform an zwei Nachmittagen pro Woche ab 13 Uhr statt.

Informationen zur Schulfremdenprüfung finden Sie HIER.

Unseren Flyer finden Sie HIER.

Unterrichtsfächer:

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Englisch
  • Kinderpflege und -betreuung
  • Gesundheitslehre und Säuglingspflege
  • Ernährungslehre
  • Bildnerisches Gestalten
  • Musikerziehung
  • Nahrungszubereitung
  • Werken

Gerne können Sie sich für weiterführende Informationen mit uns in Verbindung setzen.

HIER finden Sie die Aufnahmevoraussetzungen

 Prüfung

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