Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS – Cov-2 (CoronaVO) vom 16. März 2020:

Information zum Besuch von Kindertageseinrichtungen:

Da der Betrieb von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis zum Ablauf des 19. April 2020 eingestellt ist, entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1BKSP, 2BFHK1, 2BFHK2, 2BKSP1, 2BKSP2 sowie 3BKSPTZ1, 2 und 3 der/die wöchentliche/n Praxistag/e.

Schülerinnen und Schüler der PiA- Klassen, sowie Praktikanten des Berufsanerkennungsjahres der Berufsfachschule für Kinderpflege/Fachschule für Sozialpädagogik, die einen Arbeitsvertrag mit dem Träger haben, können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eine Notbetreuung seitens der Einrichtung eingesetzt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür sind zu beachten.

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